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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von AnvilStack für Software-Engineering- und Beratungsleistungen.

Zuletzt aktualisiert: 2026-04-03

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Dyadic Games GmbH (im Folgenden „AnvilStack" oder „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn AnvilStack diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

AnvilStack erbringt Leistungen ausschließlich im B2B-Bereich. Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind von diesen AGB nicht angesprochen.

Vertragsgegenstand

AnvilStack erbringt Software-Engineering-, Beratungs- und Infrastrukturleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung (im Folgenden „Einzelauftrag"). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Soweit der Einzelauftrag die Erstellung eines konkreten Arbeitsergebnisses vorsieht, handelt es sich um einen Werkvertrag im Sinne der §§ 1165 ff ABGB. Soweit der Einzelauftrag die Erbringung von Beratungs- oder Unterstützungsleistungen nach Aufwand vorsieht, handelt es sich um einen freien Dienstvertrag. Die jeweilige Vertragsart wird im Einzelauftrag festgelegt.

Zustandekommen des Vertrags

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber oder durch die beiderseitige Unterzeichnung eines Einzelauftrags zustande. Angebote von AnvilStack sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.

Leistungserbringung

AnvilStack erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Einsatz aktueller Technologien und Methoden. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich remote.

Soweit Termine und Fristen vereinbart werden, sind diese nur dann verbindlich, wenn sie im Einzelauftrag ausdrücklich als Fixtermine bezeichnet wurden. AnvilStack informiert den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Verzögerungen. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

Änderungsverfahren

Wünscht der Auftraggeber Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, teilt er dies AnvilStack schriftlich mit (Änderungsanfrage). AnvilStack prüft die Anfrage und legt innerhalb einer angemessenen Frist ein Änderungsangebot vor, das die Auswirkungen auf Umfang, Zeitplan und Vergütung beschreibt.

Änderungen werden erst nach schriftlicher Freigabe des Änderungsangebots durch den Auftraggeber wirksam. Bis zur Freigabe wird die Leistungserbringung auf Basis des bestehenden Einzelauftrags fortgesetzt.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Daten und Materialien rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Er benennt einen fachkundigen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis und stellt sicher, dass Entscheidungen und Rückmeldungen innerhalb der vereinbarten oder angemessenen Fristen erfolgen.

Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen und Daten verantwortlich.

Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von AnvilStack. AnvilStack ist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist die sich daraus ergebenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

Vergütung und Zahlung

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag. Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Bedingungen:

  • Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  • Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet (§ 456 UGB). Zusätzlich hat AnvilStack Anspruch auf eine Pauschale von EUR 40 als Entschädigung für Betreibungskosten (Zahlungsverzugsgesetz), unbeschadet weitergehender Ansprüche.
  • AnvilStack ist bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen (Zurückbehaltungsrecht).

Abnahme

Soweit ein Werkvertrag vorliegt, nimmt der Auftraggeber die erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Werktagen nach Lieferung ab. Wesentliche Mängel berechtigen zur Verweigerung der Abnahme unter Angabe einer konkreten Mängelbeschreibung. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; diese werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.

Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung produktiv nutzt oder innerhalb der Abnahmefrist keine schriftliche Mängelrüge erhebt.

Teilabnahmen für abgeschlossene Meilensteine oder Module sind zulässig.

Gewährleistung

AnvilStack gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen der im Einzelauftrag vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und unter detaillierter Beschreibung anzuzeigen (Rügepflicht gemäß § 377 UGB). Bei nicht rechtzeitiger Rüge gilt die Leistung als genehmigt.

AnvilStack hat das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Erst nach zweimaligem fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuch stehen dem Auftraggeber die Rechte auf Preisminderung oder Wandlung zu.

Für Dienstverträge (Beratung nach Aufwand) besteht keine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis, sondern ausschließlich für die fachgerechte Erbringung der Leistung.

Haftung

Die Haftung von AnvilStack für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, mit Ausnahme von Personenschäden. Dieser Ausschluss gilt nicht im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.

Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert des betroffenen Einzelauftrags begrenzt. Die Haftung für Vorsatz ist unbeschränkt.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, mittelbare Schäden und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftung für Personenschäden (Tod oder Körperverletzung) ist uneingeschränkt und kann nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden.

Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, sofern gesetzlich zulässig.

Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

Auftragsgegenständliche Arbeitsergebnisse

Das Urheberrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen verbleibt beim jeweiligen Urheber (§ 10 UrhG). Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung ein ausschließliches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Werknutzungsrecht (§ 24 UrhG) an den spezifisch für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (Quellcode, Dokumentation, Konfigurationen) für alle Nutzungsarten einschließlich Bearbeitung, Vervielfältigung und Weiterentwicklung.

Vor vollständiger Bezahlung steht dem Auftraggeber lediglich ein vorläufiges, nicht-exklusives Nutzungsrecht zum Zweck der Prüfung und Abnahme zu. Bei Zahlungsverzug ruht das Nutzungsrecht bis zur vollständigen Bezahlung.

Vorbestehendes Eigentum

Tools, Bibliotheken, Frameworks und generische Komponenten, die AnvilStack vor oder unabhängig vom Auftrag entwickelt hat, verbleiben im Eigentum von AnvilStack. Der Auftraggeber erhält hieran ein nicht-exklusives, zeitlich unbeschränktes Werknutzungsrecht im Rahmen der vereinbarten Nutzung der Arbeitsergebnisse.

Open-Source-Komponenten

Soweit Open-Source-Komponenten eingesetzt werden, gelten die jeweiligen Open-Source-Lizenzen. AnvilStack dokumentiert die eingesetzten Komponenten und deren Lizenzen und stellt sicher, dass deren Einsatz mit der vereinbarten Nutzung kompatibel ist.

Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Kundendaten und Vertragsbedingungen — geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

Ausgenommen sind Informationen, die (a) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, (b) der empfangenden Partei bereits zuvor rechtmäßig bekannt waren, (c) von einem Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht offengelegt werden oder (d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

Diese Verpflichtung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren fort.

Datenschutz

AnvilStack verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO und dem österreichischen DSG. Soweit AnvilStack personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. AnvilStack trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten und informiert den Auftraggeber unverzüglich über Datenschutzverletzungen gemäß Art. 33 DSGVO.

Subunternehmer

AnvilStack ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer (Erfüllungsgehilfen) einzusetzen. AnvilStack bleibt dem Auftraggeber gegenüber für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung verantwortlich (§ 1313a ABGB). Soweit Subunternehmer personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten, gelten die Bestimmungen des AVV zur Unterauftragsverarbeitung.

Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Vertragspflichten, soweit dies auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt). Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terrorismus, Cyberangriffe, Sanktionen, behördliche Anordnungen, Energieausfälle sowie Störungen wesentlicher Zulieferer oder Infrastrukturdienstleister.

Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt. Leistungspflichten ruhen für die Dauer der Beeinträchtigung. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Einzelauftrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Vertragslaufzeit und Kündigung

Sofern nicht anders vereinbart, können beide Parteien laufende Verträge mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Werkverträge enden mit der Abnahme der vereinbarten Leistung.

Das Recht des Auftraggebers zum jederzeitigen Rücktritt vom Werkvertrag gemäß § 1168 ABGB bleibt unberührt; in diesem Fall hat AnvilStack Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wesentlicher Vertragsverletzung, die trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Nachfrist nicht behoben wird, bei Insolvenzantrag oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Bei vorzeitiger Kündigung hat AnvilStack Anspruch auf Vergütung der bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen. Der Auftraggeber erhält Zugang zu den bis dahin erstellten Arbeitsergebnissen, soweit die Vergütung dafür geleistet wurde.

Schlussbestimmungen

  • Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPRG).
  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Graz, Österreich.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (geltungserhaltende Reduktion).
  • Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Schriftform im Sinne dieser AGB umfasst auch die elektronische Form per E-Mail, nicht jedoch mündliche Vereinbarungen.